Kündigung
Sportvereins von 1904 e.V.
Hallo liebe HGSV-Mitglieder,
wir möchten euch über das Thema Kündigungsfristen informieren. Wenn ihr eure Mitgliedschaft beim HGSV kündigen möchtet, gibt es 2 Fristen. Man kann entweder bis zum 30. Juni oder bis zum 31. Dezember des Jahres kündigen. Ganz wichtig ist, frühzeitig und schriftlich zu kündigen. Ihr müsst die Kündigungsunterlagen mit Unterschrift bis spätestens zum 15. Mai bei uns abgeben, wenn ihr zum 30.Juni kündigen möchtet. Wenn ihr zum 31. Dezember kündigen möchtet, müssen die Unterlagen spätestens am 15. November bei uns eingereicht sein. Gebt ihr die Unterlagen zu spät ab, beleibt ihr automatisch ein weiteres halbes Jahr bei uns Mitglied. Bitte beachtet diese Kündigungsfristen.
Auf unserer Homepage könnt ihr unter „Formulare des Vereins“ auch die Vereinssatzung finden. In der Vereinssatzung stehen auch die Kündigungsfristen unseres Vereins.
Als Mitglied des HGSV bezahlt ihr einen Grundbetrag (Erwachsene 50 € und Kinder 30 €) wenn ihr die Mitgliedschaft kündigt, bekommt ihr dieses Geld nicht zurück. Von diesem Geld bezahlt der HGSV die Kopfbeträge an den DGSV, die Versicherungen und vieles mehr.
Wenn ihr fristgerecht bis zum 30. Juni kündigt, bekommt ihr die Hälfte (50%) des Abteilungsbeitrages zurück, wenn ihr schon für das ganze Jahr vorausgezahlt gezahlt habt.
Wenn ihr nach dem 30. Juni kündigt bekommt ihr kein Geld zurück.
Solltet ihr weitere Fragen haben, dann meldet euch gern bei uns.
Euch eine schöne sportliche Zeit bei uns im HGSV.
Euer HGSV-Team