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Kündigung

des Hamburger Gehörlosen
Sportvereins von 1904 e.V.

Hallo liebe HGSV-Mitglieder,

wir möchten euch über das Thema Kündigungsfristen informieren. Wenn ihr eure Mitgliedschaft beim HGSV kündigen möchtet, gibt es 2 Fristen. Man kann entweder bis zum 30. Juni oder bis zum 31. Dezember des Jahres kündigen. Ganz wichtig ist, frühzeitig und schriftlich zu kündigen. Ihr müsst die Kündigungsunterlagen mit Unterschrift bis spätestens zum 15. Mai bei uns abgeben, wenn ihr zum 30.Juni kündigen möchtet. Wenn ihr zum 31. Dezember kündigen möchtet, müssen die Unterlagen spätestens am 15. November bei uns eingereicht sein. Gebt ihr die Unterlagen zu spät ab, beleibt ihr automatisch ein weiteres halbes Jahr bei uns Mitglied. Bitte beachtet diese Kündigungsfristen.

Auf unserer Homepage könnt ihr unter „Formulare des Vereins“ auch die Vereinssatzung finden. In der Vereinssatzung stehen auch die Kündigungsfristen unseres Vereins.

Als Mitglied des HGSV bezahlt ihr einen Grundbetrag (Erwachsene 50 € und Kinder 30 €) wenn ihr die Mitgliedschaft kündigt, bekommt ihr dieses Geld nicht zurück. Von diesem Geld bezahlt der HGSV die Kopfbeträge an den DGSV, die Versicherungen und vieles mehr.

Wenn ihr fristgerecht bis zum 30. Juni kündigt, bekommt ihr die Hälfte (50%) des Abteilungsbeitrages zurück, wenn ihr schon für das ganze Jahr vorausgezahlt gezahlt habt.
Wenn ihr nach dem 30. Juni kündigt bekommt ihr kein Geld zurück.

Solltet ihr weitere Fragen haben, dann meldet euch gern bei uns.

Euch eine schöne sportliche Zeit bei uns im HGSV.
Euer HGSV-Team

Über uns

Logo des Hamburger Gehörlosen Sportvereins von 1904 e.V.

 

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Geschäftsstelle
Hamburger Gehörlosen Sportverein
von 1904 e.V.

Bernadottestraße 126-128
22605 Hamburg

geschaeftsstelle(at)hgsv(dot)de

+49 40 880 93 59 (AB) *

+49 160 3351287 **

geschaeftsstelle(at)hgsv(dot)de **
(FaceTime für Videoanrufe in DGS)

Geschäftsstelle - Öffnungszeiten
Montags 15:00 bis 18:00 Uhr
Dienstags 10:00 bis 12:00 Uhr
Mittwochs 14:00 bis 18:00 Uhr

Die Öffnungszeiten der Geschäftsstelle sehen Sie oben. In diesen Zeiten können Sie in die Geschäftsstelle für ein persönliches Gespräch kommen. Bitte vereinbaren Sie sicherheitshalber einen Termin mit der Geschäftsstelle, da wir aufgrund externer Verpflichtungen möglicherweise nicht immer erreichbar sind.

*) Zudem steht ein Anrufbeantworter zur Verfügung, auf dem Sie Sprachnachrichten hinterlassen können. Die Nachrichten werden dann unter der Anwesenheit einer Arbeitsassistenz abgehört und wir rufen gern zurück.

**) Videotelefonate über das Handy (FaceTime) sind montags bis freitags in der Zeit von 09:00 – 15:00 Uhr möglich. Außerhalb dieser Zeiten können Videoanrufe nicht angenommen werden.

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